Warum der GAV mehr ist als ein Regulierungsdokument
Ein typisches Szenario: Eine Eventagentur aus dem Kanton Zürich arbeitet seit Jahren mit einem günstigen Personalverleiher zusammen. Drei Jahre lang läuft alles reibungslos. Dann kommt eine Kontrolle des SECO. Die Agentur hat Sozialversicherungsbeiträge nicht vollständig abgeführt. Die GAV-Mindestlöhne wurden teils unterschritten. Die Verleihbewilligung war seit 18 Monaten abgelaufen. Das SECO wendet sich mit einer subsidiären Haftungsforderung auch an den Einsatzbetrieb. Der Auftraggeber hatte keine Ahnung.
Der GAV Personalverleih ist ein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag zwischen den Arbeitgeberverbänden der Temporärbranche und den Gewerkschaften. Er gilt für alle Unternehmen, die in der Schweiz gewerbsmässig Personalverleih betreiben. Ohne Ausnahme für kleine Agenturen, Eventspezialisten oder bestimmte Branchen. Für dich als Auftraggeber, auch Einsatzbetrieb genannt, ist er indirekt, aber real relevant. Wenn deine Agentur ihn nicht einhält, hast du ein Problem.
Der GAV Personalverleih ist allgemeinverbindlich. Alle bewilligten Verleihbetriebe in der Schweiz müssen ihn einhalten. Es gibt keine Ausnahmen für kleine Agenturen, Eventspezialisten oder bestimmte Branchen.
Wen betrifft der GAV direkt?
Primär betroffen sind die Verleihbetriebe, also die Personalagenturen. Sie müssen die Mindestlöhne einhalten, die Ferien- und Krankentaggeldansprüche sicherstellen, die Sozialversicherungsbeiträge korrekt abführen und die vorgeschriebene Arbeitszeit respektieren.
Temporärangestellte haben direkte Ansprüche aus dem GAV. Sie können Mindestlohn, Ferienentschädigung und Krankentaggeld rechtlich einfordern, auch rückwirkend, auch wenn der Einsatz bereits beendet ist.
Du als Einsatzbetrieb bist indirekt betroffen. Du profitierst, wenn die Agentur GAV-konform arbeitet, weil du dann kein Haftungsrisiko trägst. Du leidest, wenn sie es nicht tut.
Mindestlöhne nach Funktionsgruppen: die konkreten Zahlen
Der GAV teilt Tätigkeiten in Funktionsgruppen ein. Die Eingruppierung richtet sich nach Qualifikation, Erfahrung und Verantwortungsgrad. Die folgenden Werte sind Orientierungsgrössen aus dem aktuellen GAV (Monatslohn brutto bei Vollzeitpensum). Sie werden periodisch angepasst.
Einfache Hilfstätigkeiten ohne spezifische Vorkenntnisse, zum Beispiel Auf- und Abbauarbeiten oder einfache Logistiktätigkeiten.
Sachbearbeitung, einfache Fachkenntnisse. Trifft auf viele Hostessen-, Promotions- und Empfangstätigkeiten zu.
Fachkenntnisse und Teilverantwortung. Gilt für erfahrene Promotionsprofis, Supervisor-Assistenten und spezialisierte Standpersonen.
Funktionsgruppe 4 umfasst Spezialkenntnisse und Führungsaufgaben, der Mindestlohn liegt bei rund CHF 5'300 pro Monat. Im Event- und Messebereich trifft diese Gruppe auf erfahrene Supervisors und Projektkoordinatoren zu.
Stundenlohn im Eventbereich
Da Eventpersonal in der Schweiz fast ausnahmslos stundenweise abgerechnet wird, sind die Stundenmindestlöhne der praktisch relevante Massstab. Diese werden aus den Monatswerten abgeleitet, abhängig von der vereinbarten Wochenarbeitszeit. Die Faustformel: Monatslohn geteilt durch 4,33 Wochen, geteilt durch die vereinbarte Wochenstundenzahl. Dieser Stundensatz ist die Untergrenze. Kein eingesetztes Temporärpersonal darf darunter entlöhnt werden.
Frag deine Agentur konkret, in welche Funktionsgruppe die für deinen Einsatz vorgesehenen Personen eingestuft sind. Das gibt dir Orientierung darüber, was fair bezahlt wird, und zeigt dir sofort, ob die Agentur mit offenen Karten spielt.
Equal Pay: das unterschätzte Prinzip
Das Equal-Pay-Prinzip ist im GAV Personalverleih verankert. Es besagt: Wer dieselbe Arbeit ausübt wie eine festangestellte Person im Einsatzbetrieb, hat nach einer Einsatzdauer von drei Monaten Anspruch auf denselben Lohn. Dabei gilt der Betriebsvergleich: Was zahlt der Einsatzbetrieb seinen eigenen Mitarbeitenden für dieselbe Funktion?
In der Praxis des Event- und Messegeschäfts ist das meist kein Thema. Einsätze dauern selten länger als wenige Tage. Die Drei-Monats-Schwelle wird in diesem Bereich kaum erreicht. Bei längerfristigen Projekteinsätzen, zum Beispiel wenn Temporärpersonal für einen Saisonauftrag über Monate eingesetzt wird, wird Equal Pay relevant. Dann muss deine Agentur die Löhne deiner Festangestellten als Vergleichsmassstab berücksichtigen.
Equal Pay greift nach drei Monaten zusammenhängender Einsatzdauer. Im Messegeschäft mit Einsätzen von ein bis fünf Tagen ist das kein Thema. Bei längeren Projekteinsätzen musst du deine Agentur proaktiv darauf ansprechen.
Arbeitszeiten, Ferien und Sozialleistungen
Der GAV regelt nicht nur den Lohn. Er deckt eine Reihe weiterer Arbeitsbedingungen ab, die für dich als Auftraggeber indirekt relevant sind.
Arbeitszeit
Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt 45 Stunden, für bestimmte Branchen 50 Stunden. Überstunden müssen vergütet oder durch Freizeit kompensiert werden. Für Eventpersonal bedeutet das: lange Messetage mit 10 oder mehr Stunden sind möglich, müssen aber korrekt abgerechnet und entschädigt werden. Manche Agenturen schlucken diese Kosten in der Marge, andere verrechnen sie separat. Kläre das im Vorfeld.
Ferienentschädigung
Da Temporärpersonal bei stundenweiser Abrechnung selten zusammenhängende Ferienwochen nehmen kann, wird die Ferienentschädigung als Zuschlag auf den Stundenlohn ausbezahlt. Der GAV schreibt mindestens vier Wochen Ferien vor, für Jugendliche unter 20 Jahren fünf Wochen. Das entspricht einem Ferienanteil von 8,33 Prozent auf dem Bruttolohn (5 Wochen: 10,64 Prozent). Dieser Betrag ist im Stundenansatz, den du bezahlst, bereits enthalten.
Krankentaggeld
Erkrankt eine Temporärperson während eines Einsatzes, übernimmt die Agentur das Krankentaggeld. Aus deiner Sicht bedeutet das: Du schuldest der Agentur nichts für Stunden, die die Person krankheitsbedingt nicht geleistet hat. Gute Agenturen kommunizieren Ausfälle sofort und aktivieren die Backup-Lösung.
Was passiert, wenn die Agentur den GAV verletzt?
Das ist der Teil, den viele Auftraggeber nicht kennen und der für direkte finanzielle Konsequenzen sorgen kann.
Verstösst eine Agentur gegen den GAV, drohen ihr Sanktionen: Bussen, Nachzahlungen an die betroffenen Mitarbeitenden und im schlimmsten Fall der Entzug der AVG-Bewilligung. Das SECO und die kantonalen Behörden kontrollieren.
Subsidiäre Haftung des Einsatzbetriebs
In bestimmten Konstellationen kann der Einsatzbetrieb subsidiär für nicht abgelieferte Sozialversicherungsbeiträge haftbar gemacht werden. Das ist kein theoretisches Risiko. Es tritt auf, wenn Agenturen ohne Bewilligung arbeiten oder wenn ein Auftraggeber bewusst mit einer Agentur zusammenarbeitet, die offensichtlich nicht GAV-konform ist. Die Rechtsprechung ist in diesem Bereich klar: Als Einsatzbetrieb hast du eine Sorgfaltspflicht.
Wenn deine Agentur keine AVG-Bewilligung vorweisen kann oder Angebote zu Preisen unterbreitet, die offensichtlich keine GAV-Mindestlöhne ermöglichen, solltest du die Zusammenarbeit ablehnen. Das Haftungsrisiko liegt dann auch bei dir.
GAV versus betrieblicher oder Branchen-GAV
In manchen Einsatzbetrieben existiert ein eigener betrieblicher GAV oder ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV. Was gilt dann für das Temporärpersonal?
Das Günstigkeitsprinzip gilt: Für den Temporärangestellten ist der Vertrag massgebend, der in der konkreten Situation günstiger ist. Ist der Lohn im Branchen-GAV des Einsatzbetriebs höher als der GAV Personalverleih-Mindestlohn, muss die Agentur den höheren Lohn bezahlen. Sie muss ihn aber auch verrechnen, was deinen Stundenansatz entsprechend erhöht.
Im Event- und Messewesen gibt es kaum starke Branchen-GAV. Das Thema ist dort wenig relevant. In der Industrie, im Bau oder im Gesundheitswesen hingegen kann es erheblich sein. Wenn du Temporärpersonal in einem Bereich mit eigenem GAV einsetzt, kläre das mit deiner Agentur explizit.
Die richtigen Fragen vor der Agenturwahl
Bevor du einen Einsatzvertrag unterschreibst, solltest du diese Fragen gestellt und schriftlich beantwortet bekommen haben.
- Kannst du mir deine kantonale AVG-Bewilligung zeigen? (Aktualität prüfen)
- In welche GAV-Funktionsgruppe stuft ihr die eingesetzten Personen ein?
- Wie ist der Stundenmindestlohn bei diesem Profil gemäss aktuellem GAV?
- Wie werden Überstunden und verlängerte Messetage abgerechnet?
- Wie ist das Backup-Management bei Krankheit oder Ausfall geregelt?
- Könnt ihr bestätigen, dass alle Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgeführt werden?
- Gibt es bei diesem Einsatz einen anwendbaren Branchen-GAV, der beachtet werden muss?
Was eine GAV-konforme Agentur dir konkret liefert
Eine Agentur, die den GAV einhält und das transparent kommuniziert, liefert dir mehr als nur Personal. Sie liefert Rechtssicherheit, Planbarkeit und eine klare Vertragsstruktur. Bei kyo ist GAV-Konformität selbstverständlich.
- AVG-Bewilligung wird auf Anfrage sofort vorgelegt, ohne Umwege.
- Der Einsatzvertrag schlüsselt den Stundenansatz auf: Lohn, Sozialleistungsanteil, Marge.
- Die Funktionsgruppe und der daraus resultierende Mindestlohn sind dokumentiert.
- Bei Ausfall wird sofort reagiert und die Backup-Lösung kommuniziert.
- Sozialversicherungsnachweise können auf Anfrage erbracht werden.
GAV-Konformität ist kein Qualitätsmerkmal unter anderen. Es ist die Grundvoraussetzung. Alles andere baut darauf auf.
Preisuntergrenzen: wann ein Angebot zu günstig ist
Eine einfache Rechnung: Wenn eine Hostess laut GAV mindestens CHF 22 pro Stunde brutto verdienen muss, dazu Ferienanteil, AHV, ALV, SUVA, Krankentaggeld und Pensionskasse addiert werden, plus Agenturmarge, ist ein Stundenansatz unter CHF 30 nicht möglich, ohne irgendwo Abstriche zu machen. Diese Abstriche finden immer zu Lasten des Personals, zu Lasten der Qualität oder zu Lasten der Rechtssicherheit statt.
Wer als Auftraggeber ein Angebot erhält, das diese Grössenordnungen deutlich unterschreitet, sollte aufhören zu vergleichen und anfangen zu fragen. Nicht aus moralischen Gründen, sondern weil die Konsequenzen am Ende bei dir landen.
GAV-Konformität ist keine Selbstverständlichkeit im Schweizer Markt mit 1'500 Verleihern. Sie ist ein Auswahlkriterium. Wer die richtigen Fragen stellt (Verleihbewilligung, Funktionsgruppe, Mindestlohn, Sozialversicherungsnachweis) bekommt in 30 Sekunden die Information, die ihn vor einem teuren Irrtum schützt. Das ist die Rendite, die Compliance liefert.
Quellen
- GAV Personalverleih 2024–2027 (allgemeinverbindlich erklärt). swissstaffing.ch
- SECO: Allgemeinverbindlich erklärte GAV, Personalverleih. seco.admin.ch
- swissstaffing (2023): Jahresbericht & Branchenstatistik. swissstaffing.ch




